Verhaltensrichtlinien

für Gäste

  • 2G-Nachweis (geimpft oder genesen)
    Als Gast (Hotel & Restaurant) müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung (max. 180 Tage gültig) vorweisen. Bitte achten Sie unbedingt auf die Gültikeitsdauer Ihres Impfzertifikats.
    Hier können Sie berechnen wie lange Ihr Zertifikat gültig ist.
  • Sperrstunde
    Sperrstunde ist um 23 Uhr.
  • Maske 
    Im gesamten Hotel- und Restaurantbereich herrscht FFP2-Maskenpflicht.  Tragen Sie beim Eintreten und Verlassen des Lokals einen Mund-Nasen-Schutz, bei Tisch kann dieser abgelegt werden. Tische sind im Vorhinein zu reservieren, das erspart Wartezeit und mögliche Stausituationen.
  • Registrierungspflicht
    Es besteht eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie, in der wir Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse unserer Gäste erheben müssen. Die Daten bleiben vier Wochen lang gespeichert und werden im Anlassfall an die Gesundheitsbehörden weitergegeben.

 

Reservierungen nehmen wir gerne telefonisch unter 02666 52911 oder per Formular entgegen!

Donnerstag bis Sonntag geöffnet, Küche von 11:30 bis 20:00 Uhr,
Letzte Bestellmöglichkeit 19:30 Uhr. September-Juni MO/DI/MI Ruhetag.
 © looshaus.at
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